Theologiegeschichtliche Einleitung
In den theologischen Streitigkeiten, die nach dem Augsburger Interim und dem Leipziger Landtagsentwurf von 1548 aufbrachen, trat zum ersten Mal nach Luthers Tod die theologische Vielfalt des Protestantismus Augsburgischer Konfession deutlich zutage. Ausschlaggebend war dafür nicht zuletzt, daß der kursächsische Alternativvorschlag zum Augsburger Interim, den Matthias Flacius Illyricus unter der Bezeichnung "Leipziger Interim" mit Kommentaren versehen in die Öffentlichkeit gebracht hatte, unter Beteiligung nicht nur Georgs von Anhalt, sondern auch Philipp Melanchthons und der Wittenberger Fakultät ausgearbeitet worden war. Dies gab Anlaß für verschiedene Auseinandersetzungen, die sich über ein viertel Jahrhundert hinzogen und breite Wirkung entfalteten. Dabei handelte es sich keineswegs um bloßes "Theologengezänk". Vielmehr standen hier Fragen zur Debatte, die sich nicht mehr unter Rekurs auf die üblichen Autoritäten im evangelischen Bereich, d.h. unter Rückgriff auf die Heilige Schrift und die Bekenntnisse, oder über die Einholung von Stellungnahmen und Gutachten seitens der Reformatoren oder der damals tonangebenden Universitäten lösen ließen.
Martin Luther, dessen Votum in theologischen Kontroversen nicht selten die Entscheidung herbeigeführt hatte, war am 18.2.1546 verstorben. Eine Ausgabe seiner Schriften - die Wittenberger Ausgabe -, auf die man in unentschiedenen Fragen zur Orientierung hätte zurückgreifen können, wurde zwar gerade erstellt, stieß aber seit 1555 in der so genannten Jenaer Ausgabe auf ein Konkurrenzunternehmen, das ebenso große, wenn nicht größere Autorität beanspruchte. Philipp Melanchthon seinerseits hatte zwar das Augsburger Interim entschieden abgelehnt, war aber unterdessen durch die Mitarbeit an dem Leipziger Landtagsentwurf sogar in den Augen seiner ehemaligen Schüler in Misskredit geraten. Zusätzlich fiel entscheidend ins Gewicht, daß die Confessio Augustana, das Grundsatzbekenntnis der Evangelischen, die aufbrechenden theologischen Fragestellungen und Kontroverspunkte nicht mehr zu beantworten vermochte. Die Formulierung ihrer Lehraussagen konnte, bei aller reformatorischen Grundsätzlichkeit, eine Vielfalt lehr- und bekenntnismäßiger Schattierungen zulassen.
Stellt man dies alles - auch unter dem Aspekt der offenen Autoritätenfrage - in Rechnung, so handelt es sich bei den nach dem Augsburger Interim einsetzenden theologischen Kontroversen um notwendige Klärungsprozesse, angestoßen durch jenen Versuch des Kaisers, mit diesem Religionsgesetz eine allmähliche Rekatholisierung der evangelischen Territorien durchzusetzen, und ebenso sehr in Gang gesetzt durch die möglicherweise nicht nur in Kursachsen, sondern auch in anderen evangelischen Territorien ausgearbeiteten Alternativ- oder Kompromißvorschläge. Dies führte dazu, daß man auf Seiten der Evangelischen bei all jenen Fragen hellhörig wurde, die den Weg zurück in als verderbt gewertet und durch die Reformation als überwunden geltende Zusammenhänge zu bahnen schienen oder auch nur im geringsten den Anschein gaben, die Tradition der Wittenberger Reformation aufzugeben. Dabei war auch zu klären, in welcher Gestalt man die Tradition der Wittenberger Reformation bewahren und fortsetzen wollte: im Sinne einer von Martin Luther her definierten Theologie oder aber im Sinne einer Luther und Melanchthon integrierenden Theologie und Lehre oder auch in einer auf europäische Kontexte hin geöffneten Form.
Den Auftakt der nun aufbrechenden öffentlichen Wortmeldungen bildeten zunächst die direkten Einsprüche gegen das Augsburger Interim, die als "interimistische Kontroverse", von den darauf folgenden Auseinandersetzungen zu unterscheiden sind. Eng damit verbunden ist die Debatte um die obrigkeitlich angeordnete Wiedereinführung von altgläubigen Zeremonien als "freigelassene Mitteldinge, d.h. als "Adiaphora". Damit stand nicht nur die Freiheit kirchlicher Gebräuche zur Debatte, sondern auch die Frage nach der Einheit von Lehre, Bekenntnis und Kirchenverfassung und nicht zuletzt das grundsätzliche Problem des Verhältnisses von Kirche und Staat. Die theologische Fragestellung mündete damit in die gesellschaftlich und politisch relevante Problematik eines zu rechtfertigenden Widerstands gegen die politische Macht. Demgegenüber stellte der "majoristische Streit" (benannt nach Georg Major) ein Thema in den Mittelpunkt, das eng mit der evangelischen Rechtfertigungslehre verknüpft war, nämlich die Frage nach der Rolle der guten Werke im Leben des Christen. Damit waren im weitesten Sinne der Stellenwert und die Bewertung des ethischen Handelns generell angesprochen. Fortgeführt wurde dieser Problemkreis in den "antinomistischen Auseinandersetzungen" (griech. "nomos" = Gesetz) um die Frage, welche Rolle das Gesetz im Leben des Christen einzunehmen habe. Es ging - genauer gesagt - um den pädagogischen Gebrauch des Gesetzes bzw. den "tertius usus legis" und seine im alltäglichen Leben Werte und Orientierung vermittelnde Kraft. Dies brachte auch das Problem der menschlichen Willenfreiheit in die Debatte. Der "synergistische Streit" (griech. synergia = gemeinsame Tätigkeit) drehte sich entsprechend um die Frage, welche - evtl. mitwirkende - Rolle dem menschlichen Willen bei der Bekehrung zukomme. Hat er überhaupt die Möglichkeit einer freien Option für das Gute? Diese Problematik musste fast zwangsläufig in eine Auseinandersetzung um das christliche Menschenbild münden. Die Frage, ob die Erbsünde zu Wesen und Substanz des Menschen gehöre oder nicht, hat nicht nur die theologisch Gebildeten in endlose Kontroversen verstrickt, sondern wurde auch im einfachen Volk diskutiert. Unter all diesen unmittelbar aus der Interimssituation hervorgehenden Auseinandersetzungen, die die Theologen in wechselnden Koalitionen als Bundesgenossen zusammenführten oder als Opponenten einander gegenüberstellten, nimmt der "Osiandrische Streit" eine Sonderstellung ein. Der Nürnberger Reformator Andreas Osiander hatte in der Überzeugung, in enger Nachfolge Luthers zu stehen, eine zum Spiritualismus tendierende Rechtfertigungslehre entwickelt, die annähernd alle bisherigen Kontrahenten in gemeinsamer Front gegen den seit dem Interim in Königsberg wirkenden Professor einten. Wohl zu dem nachhaltigsten Problem wurde aber der zunehmende Einfluß des Calvinismus, der sich in den Augen der Lutheraner seit dem Consensus Tigurinus endgültig von den Inhalten der Wittenberger Reformation distanziert und mit der Zürcher Reformation eine Lehreinheit gebildet hatte. Dies führte die lehrmäßige Verschiedenheit von Luthertum und Calvinismus deutlich vor Augen, warf die Frage nach dem rechten, maßgeblichen Schriftverständnis auf und machte eine theologisch begründete Haltung zu den abendmahlstheologischen Differenzen und den damit verbundenen christologischen Fragen erforderlich. Die sogenannten "kryptocalvinistischen Streitigkeiten" in Kursachsen führen diese Problematik mit ihren Auswirkungen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene in zugespitzter Form vor Augen. Sie waren ein ausschlaggebender Faktor für den schließlichen Erfolg der von Fürsten und Theologen gemeinsam getragenen Einigungsbemühungen in Konkordienformel (1577) und Konkordienbuch (1580), die der Confessio Augustana jene lehrmäßige Eindeutigkeit zu verleihen suchten, die zu einer endgültigen Schlichtung der Debatten notwendig war. Freilich gelang dies nur teilweise. Die Tatsache, daß man fast alle Themen, freilich in unterschiedlicher Intensität, weiterdiskutierte, zeigt, daß die Dynamik der "Streitkultur" inzwischen weit über die rein inhaltlichen Anliegen hinausgewachsen war. Nicht zuletzt ging es auch um die Rivalität von Schulen und Universitäten, verknüpft mit territorialen und politischen Gegensätzen und der Frage nach einer für die Zukunft Orientierung gebenden "auctoritas".












